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Die unfallbedingte Beschädigung eines Abstandsregelungssensors und eines Kennzeichens kann durch Sachverständigengutachten und die Plausibilität der Funktionsstörung nach dem Unfall belegt werden. Die gerichtliche Überzeugung stützt sich dabei auf Lichtbilder vom Schadenstag, den Vergleich mit späteren provisorischen Befestigungen und die schlüssigen Ausführungen eines Sachverständigen zu den Unfallursachen und Funktionsbeeinträchtigungen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |