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Ist bei der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall das arithmetische Mittel aus Fraunhofer- und Schwacke-Mietpreisspiegel zugrunde zu legen, aber der Fraunhofer Mietspiegel für die relevante Fahrzeugklasse keine Daten enthält, so ist allein auf die Schwacke-Liste zurückzugreifen. Ein pauschaler Aufschlag von 20 % für unfallbedingte Mehrleistungen, wie die Vorfinanzierung des Mietpreises und eine flexible Mietdauer, sowie Nebenkosten sind erstattungsfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |