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Der Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls setzt den Nachweis der unfallbedingten Verletzungen voraus. Eine HWS-Distorsion 1. Grades rechtfertigt in der Regel ein Schmerzensgeld von ca. 500 Euro. Weitergehende Beschwerden nach einer HWS-Distorsion 1. Grades können bei vorbestehenden degenerativen Veränderungen der HWS als unfallunabhängig angesehen werden, wenn der Kausalzusammenhang nicht bewiesen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |