|
Das Landgericht Wuppertal hat die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bejaht und dabei die Wirksamkeit einer Abtretungserklärung der Mietwagenkostenforderung bestätigt, die zuvor vom Amtsgericht als unwirksam nach § 307 Abs. 1 BGB eingestuft worden war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |