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Ein Gebrauchtwagen ist mangelhaft, wenn er zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht unfallfrei war und es sich nicht lediglich um einen Bagatellschaden handelt. Als Bagatellschäden gelten nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden. Der Käufer kann erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |