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Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann für einen längeren Zeitraum bestehen, wenn der Geschädigte für die Ersatzbeschaffung auf die Regulierung durch die Versicherung angewiesen ist. Etwaige Erschwernisse wie die Corona-Pandemie und unmittelbar nach der Regulierung folgende Weihnachtsfeiertage, die der Geschädigte nicht beeinflussen kann, gehen zu Lasten des Schädigers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |