|
Das Landgericht Bonn hat zwei Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Einer der Angeklagten wurde zusätzlich wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Gebrauchens einer unechten Urkunde schuldig gesprochen. Die Feststellungen beruhten weitgehend auf den geständigen Einlassungen der Angeklagten sowie weiteren Beweismitteln. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |