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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Feststellung eines Sicherheitsrisikos für einen Berufssoldaten aufgehoben, die auf dem Unterlassen von Angaben zu einem Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, fehlenden Angaben zu dienstlichen Auslandsaufenthalten in der Sicherheitserklärung sowie früheren ausländerfeindlichen Äußerungen basierte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |