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Ein Pedelec-Fahrer, der auf einem baulich abgetrennten Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fährt und ohne auf den Verkehr zu achten eine Straße quert, haftet bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug, das Vorfahrt hat, alleine für die Unfallfolgen. Die Abwägung der Verursachungsbeiträge führt zu keiner Haftung des Kraftfahrzeugführers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |