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Die Widerklageanträge zu 1) und zu 3) sind dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit sie sich gegen die Klägerin und den Widerbeklagten zu 3) richten. Die Beklagte hat gegen die Klägerin gem. §§ 280 Abs. 1, 278 BGB und gegen den Widerbeklagten zu 3) gem. § 823 Abs. 1 BGB Anspruch auf Schadensersatz. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |