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Die Sicherstellung eines Fahrzeugs und die Anordnung einer gutachterlichen Untersuchung sind rechtmäßig, wenn der Verdacht besteht, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aufgrund technischer Veränderungen (z.B. erhöhte Geräuschentwicklung, nicht genehmigte Felgen) erloschen ist. Diese Maßnahmen sind als unaufschiebbare Maßnahmen zur Verhütung der Verdunkelung der Sache geeignet und erforderlich, auch wenn die Polizei zunächst ein nicht geeichtes Schallpegelmessgerät verwendet hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |