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Das Landgericht Wuppertal hat über die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall entschieden. Dabei wurden die Berechnungsmethoden für Grundtarife und Nebenkosten sowie die Berücksichtigung eines unfallbedingten Aufschlags geprüft und das Urteil des Amtsgerichts teilweise abgeändert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |