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Die Kürzung von Reparaturkosten um Reinigungskosten bei Lackierarbeiten ist nicht gerechtfertigt, wenn diese zwingend kausal mit dem Unfallereignis verbunden sind. Ein Anspruch auf Mietwagenkosten besteht nicht, wenn die Anmietung nicht unfallbedingt sofort erfolgt und die Schadensminderungspflicht die Einholung von Vergleichsangeboten erfordert hätte. Bei der Anmietung eines Werkstattersatzwagens sind die Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle nicht einschlägig, da diese von Mietfahrzeugen gewerblicher Autovermietungen ausgehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |