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Ein Lichtbildvergleichsgutachten, das aufgrund der Qualität des Messfotos lediglich das Prädikat 'wahrscheinlich identisch' vergibt, kann zur Überzeugung des Gerichts von der Fahrereigenschaft des Betroffenen ausreichen, wenn weitere Umstände hinzukommen, um sicher auf die Fahrereigenschaft des Betroffenen schließen zu können. Solche Umstände können die Zulassung des Fahrzeugs auf ein Familienmitglied unter derselben Anschrift und die Initialen des Betroffenen sowie dessen Geburtstag im Kennzeichen sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |