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Das Landgericht Schweinfurt verurteilt den Angeklagten M. P. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und ordnet die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Angeklagte Y. K. wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, wobei gegen sie ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats angeordnet wird. Die Feststellungen beruhen auf den umfassenden Geständnissen der Angeklagten sowie ergänzender Beweisaufnahme. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |