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Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die 100%ige Haftung des Schädigers für die entstandenen Schäden unstreitig war, wurde einem selbstständigen Imbissbetreiber ein weiteres Schmerzensgeld zugesprochen und die Verpflichtung zur Ersetzung zukünftiger materieller und immaterieller Schäden festgestellt. Der Kläger hatte zudem einen Erwerbsschaden aufgrund der Einstellung einer Ersatzkraft zur Aufrechterhaltung seines Betriebs geltend gemacht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |