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Der Leasingnehmer ist zur Geltendmachung fiktiver Netto-Reparaturkosten an die Leasinggeberin aktivlegitimiert, wenn eine entsprechende Einwilligung der Leasinggeberin vorliegt. Sachverständigengebühren, die dem Leasingnehmer selbst entstanden sind, kann dieser unter Beachtung der Haftungsquote selbst beanspruchen, da diese nicht an den Substanzschaden angeknüpft sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |