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Steht die Haftung des Schädigers für materielle und immaterielle Schäden aus einem Fahrradunfall zu einer bestimmten Quote fest, sind die einzelnen Schadenspositionen entsprechend zu ersetzen. Ein Abzug neu für alt bei der Ersetzung beschädigter Gegenstände ist nur vorzunehmen, wenn eine messbare Vermögensmehrung beim Geschädigten eingetreten ist, die sich wirtschaftlich günstig auswirkt. Fahrtkosten für unfallbedingt erforderliche Fahrten zu Ärzten, Kliniken und Reha-Aufenthalten sowie Fahrtkosten naher Angehöriger für Krankenhausbesuche gehören zu den ersatzfähigen Heilungskosten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |