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Der Betroffene ist schuldig einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h. Gegen den Betroffenen wird deswegen eine Geldbuße von 120,00 Euro festgesetzt und ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat verhängt. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft des Urteils. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |