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Die Betroffene hat ein Recht auf Einsicht in die digitalen Falldateien der kompletten Messreihe vom Tattag. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gebot des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit und geht über das Recht auf Einsicht in die Gerichtsakten hinaus. Da eine Überprüfung der Messdaten nur bei Zugänglichmachung des dazugehörigen Passworts bzw. der ggf. dazugehörigen Token-Datei möglich ist, ist die Verwaltungsbehörde auch anzuweisen, diese zur Verfügung zu stellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |