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Ein weiteres Schmerzensgeld ist für einen unfallbedingten Tinnitus und daraus resultierende psychische Beeinträchtigungen wie Konzentrationsstörungen und depressive Verstimmungen zuzusprechen. Die Kausalität einer unfallbedingten Depression im Zusammenhang mit einem Tinnitus kann auch bei Vorliegen unterschiedlicher Sachverständigenmeinungen in der Psychiatrie bejaht werden, sofern das Gutachten nachvollziehbar ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |