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StPO § 349 Abs. 2 OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1 StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 BKat Nr. 132.3 1. Allgemeinkundige Tatsachen stehen der Kenntnisnahme durch das Rechtsbeschwerdegericht offen, ohne dass es ihrer Darlegung im tatrichterlichen Urteil bedarf. 2. Die im Internet bei Google Maps oder Google Earth abrufbaren Luftbildaufnahmen können als Quelle für allgemeinkundige Erkenntnisse zu örtlichen Gegebenheiten herangezogen werden. OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluss vom 5. Januar 2021, IV-2 RBs 191/20 (Leitsätze des Gerichts) |