Wenngleich die Installation von Verkehrsampeln - Lichtzeichensignalanlagen (LZA) - die Verkehrssicherheit an stark durch Fahrzeuge oder /und Fußgänger frequentierten Orten unzweifelhaft erheblich vermindert, kommt es dennoch im Bereich des Verkehrszivilrechts, aber auch des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts zu zahlreichen Konfliktsituationen.
Rotlichtverstöße zählen mit zu den häufigsten Übertretungen und sind auch Ursache zahlreicher Verkehrsunfälle. Während die folgenlos gebliebenen Rotlichtverstöße durch viele fest installierte Kontrollgeräte relativ gut erfasst werden können, stehen bei der Schadenregulierung von Ampelunfällen oftmals die für die Betroffenen schwer zu akzeptierenden Beweisschwierigkeiten bezüglich der zum Unfallzeitpunkt herrschenden Ampelschaltung im Vordergrund.