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Das Landgericht Hagen hat entschieden, dass bei einer Kollision eines Linksabbiegers mit dem entgegenkommenden Verkehr ein Anscheinsbeweis für die Nichteinhaltung der Pflichten aus § 9 Abs. 3 StVO durch den Linksabbieger sprechen kann, was zu dessen überwiegender Haftung führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |