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Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Frachtführer wegen Beschädigung eines Wohnmobils besteht nicht, wenn die Schäden bereits vor der Übernahme zur Beförderung, insbesondere durch Verladeversuche des Verkäufers, eingetreten sind. Zudem scheitert der Anspruch, wenn die Schäden nicht rechtzeitig gemäß § 438 HGB gerügt wurden und die Vermutung des § 438 HGB nicht widerlegt werden konnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |