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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger allen weiteren materiellen und immateriellen Schaden zu 75 % zu ersetzen, welcher dem Kläger aus dem Verkehrsunfall noch entstehen wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |