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Die Kollision zwischen zwei Fahrzeugen stellt einen Unfall im Sinne der AKB dar. Die anschließende Kollision des klägerischen Fahrzeugs mit der Leitplanke ist die direkte Folge der ersten Kollision und stellt einen einheitlichen, räumlich und zeitlich verbundenen Lebenssachverhalt dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |