|
Das Landgericht Essen hat entschieden, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 100 % für materielle und immaterielle Schäden aus einem Verkehrsunfall haften, bei dem die Beklagte zu 1) beim Ausfahren aus einem Parkplatz ein vorfahrtsberechtigtes Motorrad übersah und es zur Kollision mit erheblichen Verletzungen des Klägers kam. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |