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Eine Abtretungserklärung für Schadenersatzansprüche auf Erstattung von Mietwagenkosten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn für den durchschnittlichen Auftraggeber nicht hinreichend deutlich wird, unter welchen Voraussetzungen er den sicherungshalber abgetretenen Anspruch zurückerhält und welche Rechte er in diesem Zusammenhang hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |