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Ein Fußgänger in einem Parkhaus muss grundsätzlich damit rechnen, dass Absätze und Kanten im Seitenbereich neben den Fahrbahnen vorhanden sind. Derartige Absätze müssen so markiert sein, dass ein Benutzer des Parkhauses sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennen kann. Eine schwarz-gelbe Warnmarkierung erfüllt diese Anforderungen, auch wenn sie leicht verblasst ist, sofern der Höhenunterschied farblich hinreichend deutlich erkennbar bleibt und dem Fußgänger ausreichend Zeit zur Erfassung der Situation bleibt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |