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Bei einem berührungslosen Verkehrsunfall, der durch das Ausscheren eines LKW während eines Überholvorgangs eines PKW verursacht wird, ist eine Haftungsverteilung von 3/4 zu 1/4 zulasten des LKW-Fahrers gerechtfertigt, wenn der PKW-Fahrer durch eine Ausweichlenkbewegung ins Schleudern gerät und mit einem dritten Fahrzeug kollidiert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |