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Der BGH bestätigt die Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch Rotlichtfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit, die zum Kontrollverlust und Unfall führte, sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Er stellt zudem klar, dass die Feststellungen auch eine tateinheitliche Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis tragen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |