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Das Landgericht Aachen verurteilt die Angeklagte Sp wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Der Angeklagte F wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord und zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Beiden Angeklagten darf die Verwaltungsbehörde vor Ablauf von fünf Jahren keine Fahrerlaubnis erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |