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Die ortsüblichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall sind auf der Grundlage des arithmetischen Mittels aus den Ergebnissen der Schwackeliste und des Fraunhofer Mietpreisspiegels zu schätzen. Dabei ist ein Aufschlag von 20 % für unfallbedingte Mehraufwendungen des Vermieters zu berücksichtigen und 5 % für ersparte Eigenaufwendungen abzuziehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |