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Das Amtsgericht Hagen verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe. Zudem wurde eine isolierte Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB und ein umfassendes Fahrverbot nach § 44 StGB angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |