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Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach einem Zeugen mehr zu glauben ist als den Angaben einer Partei in einer informatorischen Anhörung. Das Gericht darf im Rahmen der freien Beweiswürdigung einer Parteierklärung den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen geben. Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess gebietet es, die Partei, die keinen Zeugen hat, anzuhören und das Ergebnis bei der Beweisführung zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |