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Das OLG München hat die Berechnung des Restwerts eines Leasingfahrzeugs bei Totalschaden in der Kaskoversicherung korrigiert. Es wurde entschieden, dass die Annahme eines höheren Restwerts durch das Landgericht, basierend auf einem ausländischen Angebot und der Anwendung einer bestimmten BGH-Rechtsprechung zur subjektiven Schadensbetrachtung, im vorliegenden Fall nicht zutreffend war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |