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Unterlassungsansprüche gegen einen Fahrzeughersteller wegen drohender Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufgrund von Klimafolgen werden verneint. Das beanstandete Wirtschaftsverhalten entfaltet keine eingriffsähnliche Vorwirkung, und der künftige Erlass restriktiver Klimagesetze ist dem Hersteller nicht zuzurechnen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |