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Pauschalen für Mehr- und Minderkilometer in gewerblichen Finanzierungs-Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung sind Preishauptabsprachen. Sie unterliegen als solche nicht der materiellen AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 BGB, sondern lediglich dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |