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Ein Verweisungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung, wenn er nicht durch den gesetzlichen Richter ergangen ist. Für die Rückabwicklung beiderseitiger Ansprüche nach Widerruf eines Kilometerleasingvertrags ist wegen der besonderen Ortsbezogenheit der Leistungen ein gemeinsamer Erfüllungsort am Wohnsitz des Leasingnehmers eröffnet. Ein Kilometerleasingvertrag kann als Finanzierungsleasing einzuordnen sein und fällt dann unter Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |