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Der Angeklagte ist der Zuhälterei, des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe schuldig und wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 220.000 € angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |