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Die Regelung in den AGB eines sog. Kilometer-Leasingvertrags über einen Pkw mit einem Verbraucher, durch die eine Erstattung von Minderkilometern auf 10.000 km begrenzt wird, unterliegt als Preishauptabsprache keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle (Leitsätze des Gerichts) |