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Die Versicherungsleistung aus einer Vollkaskoversicherung bei einem nicht reparierten Fahrzeug bemisst sich nach dem Netto-Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung. Eine Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgt gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) nur, wenn und soweit diese bei der vom Versicherungsnehmer gewählten Schadenbeseitigung (Reparatur oder Ersatzbeschaffung) tatsächlich angefallen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |