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Das OLG München legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der RL 2011/83/EU und RL 2002/65/EG vor, um zu klären, ob ein Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumvertrag vorliegt, wenn persönlicher Kontakt nur mit einem Kreditvermittler ohne Vertretungsmacht bestand. Zudem wird gefragt, ob Kraftfahrzeug-Leasingverträge mit Kilometerabrechnung Finanzdienstleistungen im Sinne der Richtlinien darstellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |