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Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Ziffer 5 einer Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Verkehr mit Mietwagen wird wiederhergestellt. Ein in der Allgemeinverfügung ausgesprochenes Rabattverbot für Vermittler von entgeltlichen Beförderungen mit Mietwagen stellt einen zielgerichteten Eingriff in die freie Gestaltung des Beförderungsentgelts und die Berufsausübungsfreiheit der Vermittler dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |