|
Ein Anspruch aus einer Vollkaskoversicherung wegen eines behaupteten Wildunfalls besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis des Unfallereignisses in der geschilderten Weise nicht führen kann und die vorgelegten Sachverständigengutachten sowie ausgelesene Fahrzeugdaten dem geschilderten Unfallhergang widersprechen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |