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Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung setzt voraus, dass der Nutzungsausfall tatsächlich entstanden ist und der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollte und konnte. Für die substantiierte Darlegung eines Nutzungsausfallschadens ist es erforderlich, den Zeitraum, zu dem die Reparaturarbeiten durchgeführt worden sind, konkret zu benennen und die durchgeführten Reparaturarbeiten zu beschreiben. Die bloße Vorlage einer Reparaturbestätigung, die lediglich eine Reparatur, nicht aber deren Dauer und Umfang nachweist, ist hierfür unzureichend. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |