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Der Angeklagte F. ist des Computerbetruges in 19 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten sowie des Betruges in 7 Fällen, davon in 2 Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, wobei es in einem dieser beiden Fälle beim Versuch blieb, sowie des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen und der Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |