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Eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag, der dem Erwerb eines Fahrzeugs dient, kann fehlerhaft sein, wenn sie hinsichtlich der Pflichtangaben lediglich auf § 492 Abs. 2 BGB verweist, einen verwirrenden Tageszinsbetrag von „0,00 EUR“ ausweist oder die Folgen des Widerrufs für nicht abgeschlossene Restschuld- und GAP-Versicherungen belehrt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |