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Das Landgericht Köln hat den Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs zur Zahlung einer Kaufpreisminderung in Höhe von 1.600 EUR verurteilt, da dieser den Käufer bei Kaufvertragsschluss arglistig über die Motorleistung des Fahrzeugs getäuscht hatte. Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss, der auf der falschen Angabe des Käufers als Gewerbetreibender beruht, ist unwirksam, wenn der Verkäufer von der tatsächlichen Eigenschaft des Käufers als Nicht-Gewerbetreibender Kenntnis hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |